Struktur & rechtliche Schritte
Der Eintrag im Handelsregister: Pflichten, Schritte und Kosten
Das Handelsregister verleiht Ihrem Unternehmen eine offizielle rechtliche Existenz. Je nach Rechtsform ist der Eintrag freiwillig oder obligatorisch. Das sollten Sie wissen, bevor Sie Ihr Dossier einreichen.
Wozu dient das Handelsregisteramt?
Das Handelsregisteramt (HRA) dient der Konstituierung und Identifikation von Rechtseinheiten. Seine Leistungen umfassen:
- Eintragungen, Änderungen und Löschungen von Gesellschaften vornehmen,
- beglaubigte Auszüge ausstellen,
- beglaubigte Kopien der Dokumente zu einem Eintrag ausstellen,
- Bescheinigungen über die Zulässigkeit von Firmennamen ausstellen.
Obligatorischer oder freiwilliger Eintrag?
Der Eintrag hängt von der Rechtsform Ihres Unternehmens ab:
- Einzelunternehmen: freiwillig bei einem Jahresumsatz unter CHF 100'000; obligatorisch ab CHF 100'000.
- GmbH, AG und Kollektivgesellschaft: Eintrag in jedem Fall obligatorisch.
Was kostet es?
Die Eintragungsgebühren sind wie folgt:
- Einzelunternehmen: CHF 120
- Kollektivgesellschaft: CHF 240
- GmbH und AG: CHF 600
Für die praktischen Schritte — eine Gesellschaft eintragen, ändern oder löschen — konsultieren Sie die Website des Staates Freiburg.
- Handelsregister – Staat Freiburg — wie man eine Gesellschaft einträgt, ändert und löscht