Struktur & rechtliche Schritte
MWST: Obligatorische und freiwillige Steuerpflicht und Fallen, die es zu vermeiden gilt
Grundsätzlich sind alle Unternehmen unabhängig von ihrer Rechtsform der MWST unterstellt. Doch ab welchem Umsatz? Und wann lohnt sich eine freiwillige Unterstellung? Achtung insbesondere auf die anteilige Berechnung bei einer Gründung im Lauf des Jahres.
Wer ist MWST-pflichtig?
Die Steuerpflicht betrifft Unternehmen mit einer unternehmerischen Tätigkeit, sofern ihr weltweiter Jahresumsatz CHF 100'000 pro Jahr übersteigt — oder CHF 150'000 für nicht gewinnorientierte Sport- oder Kulturvereine und gemeinnützige Institutionen.
Die freiwillige Steuerpflicht
Ein Unternehmen mit unternehmerischer Tätigkeit kann sich jedoch ins Register der MWST-Pflichtigen eintragen lassen, auch wenn sein Umsatz unter CHF 100'000 liegt.
Die freiwillige Unterstellung ist für Ihr Unternehmen vorteilhaft, wenn es:
- als Subunternehmer oder Dienstleister für MWST-pflichtige Unternehmen tätig ist,
- den Grossteil seiner Leistungen im Ausland erbringt,
- noch keinen Umsatz erzielt, aber bedeutende Vorsteuerabzüge geltend machen kann.
Achtung beim Start im Lauf des Jahres!
Selten gründet man sein Unternehmen zu Jahresbeginn. Wenn Sie Ihre Tätigkeit im Juli aufnehmen, liegt der Betrag, den Sie nicht überschreiten dürfen, um nicht MWST-pflichtig zu werden, nicht bei CHF 100'000, sondern bei 6/12 von CHF 100'000, also CHF 50'000 bis Ende Jahr.
Bei einer Überschreitung werden Sie RÜCKWIRKEND auf den Beginn Ihrer Tätigkeit unterstellt: Sie müssen also die MWST auf Ihrem Umsatz seit Beginn Ihrer Tätigkeit bezahlen, obwohl Sie sie Ihren Kunden nicht in Rechnung gestellt haben …
Ein Punkt, den Sie unbedingt in Ihre Finanzplanung für das erste Jahr aufnehmen sollten.
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