Struktur & rechtliche Schritte
Einzelunternehmen, Kollektivgesellschaft, GmbH oder AG: Welche Rechtsform wählen?
Die Wahl der Rechtsform ist einer der grundlegenden Entscheide für Ihr Unternehmen. Startkapital, Schutz des Privatvermögens, Kapitalbeschaffung, Sozialversicherungen: Jede Form hat ihre Vorteile und Einschränkungen. Ein Überblick über die vier häufigsten Formen in der Schweiz.
Die richtigen Fragen
Klären Sie Ihre Situation vor der Wahl anhand dieser fünf Fragen:
- Werden Sie Ihr Unternehmen allein führen?
- Wie hoch ist der zu Beginn verfügbare Betrag für die Gründung der Gesellschaft (unter CHF 20'000 oder über CHF 50'000)?
- Gibt es ein Privatvermögen, das vor den finanziellen Risiken Ihrer Tätigkeit geschützt werden muss?
- Planen Sie, Kapital zu beschaffen und/oder neue Aktionäre aufzunehmen?
- Verzichten Sie auf den Anschluss an die Sozialversicherungen (ALV) und an die Vorsorgeeinrichtung (freiwillige 2. Säule)?
Das Einzelunternehmen
Das Einzelunternehmen ist ideal für Tätigkeiten, die eng mit der Inhaberin oder dem Inhaber verbunden sind. Häufig wählen Architekten, Handwerker, Ärzte, Anwälte und lokale Handelsbetriebe diese Rechtsform.
Mit dieser Wahl brauchen Sie keine Mindestkapitaleinlage und müssen sich erst im Handelsregister eintragen, wenn Ihr Umsatz CHF 100'000 pro Jahr erreicht.
Im Gegenzug haften Sie persönlich und unbeschränkt: Da Geschäfts- und Privatvermögen rechtlich nicht getrennt sind, haftet Ihr gesamtes Vermögen. Es gibt daher keine getrennte Besteuerung von geschäftlichem und privatem Einkommen und Vermögen — Achtung auf die Progression des Steuersatzes. Bei den Sozialversicherungen zahlen Sie keine Beiträge an die Arbeitslosenversicherung und haben somit auch keinen Anspruch darauf. Die berufliche Vorsorge (BVG) ist freiwillig.
Das Einzelunternehmen ist das Richtige für Sie:
- wenn Ihre Tätigkeit nur wenig Investitionen und Lagerbestände ohne besondere Risiken erfordert,
- wenn Sie vorerst kein Vermögen zu schützen haben,
- oder wenn Sie ganz einfach Ihre Idee testen möchten … oder Ihre Fähigkeit, ein Unternehmen zu führen.
Der Anschluss an die AHV-Ausgleichskasse verleiht Ihnen den Status als Selbstständige(r). Wenn Sie kurz- oder mittelfristig eine Entwicklung Ihres Unternehmens planen oder sich mit Partnern zusammenschliessen möchten, prüfen Sie schon jetzt die GmbH.
Die Kollektivgesellschaft (KlG)
Die Kollektivgesellschaft ist ideal für kleine Unternehmen, deren Gesellschafter einander persönlich und beruflich nahestehen. Ihr Vorhaben ist oft eher mit dem Engagement für eine ideelle Sache verbunden als mit reinem Gewinnstreben.
Diese Rechtsform richtet sich an ein kaufmännisches Unternehmen, das von zwei oder mehr natürlichen Personen gegründet wird. Sie eignet sich besonders für die gemeinsame Ausübung einer selbstständigen Tätigkeit und für kleine Handwerksbetriebe, die von eng verbundenen Personen geführt werden. Ihre Gründung erfordert kein Gründungskapital, und der Gründungsakt ist relativ einfach, ebenso wie die interne Organisationsstruktur.
Die Haftungsfrage kann jedoch problematisch sein: Die Gesellschafter haften solidarisch und unbeschränkt, was eine gegenseitige Abhängigkeit schafft. Das Mitspracherecht aller Gesellschafter kann die unternehmerische Flexibilität einschränken, und auch die berufliche Flexibilität der Gesellschafter ist begrenzt, zum Beispiel durch das Konkurrenzverbot.
Die Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH)
Die GmbH ist eine Mischform aus Aktiengesellschaft und Kollektivgesellschaft. Sie eignet sich gut für Familienunternehmen sowie kleine und mittlere Unternehmen und erfordert eine Kapitaleinlage von mindestens CHF 20'000.
Sie ermöglicht es, Ihr persönliches Vermögen und dasjenige Ihrer Gesellschafter zu schützen, da die Haftung auf das Gesellschaftsvermögen beschränkt ist. Die Gründer gelten als Angestellte und unterliegen den üblichen Sozialabgaben. Sie zahlen Beiträge an die Arbeitslosenversicherung, können diese aber nur bei Schliessung der Gesellschaft beanspruchen.
Bei den Steuern gibt es eine wirtschaftliche Doppelbesteuerung: Die Gesellschaft bezahlt Steuern auf Kapital und Gewinn, während die Gesellschafter ihr Einkommen getrennt deklarieren und versteuern, je nach persönlicher Situation und Wohnort.
Wenn Sie planen, neue Aktionäre aufzunehmen oder zusätzliches Kapital zu beschaffen, prüfen Sie auch die AG, sofern Sie über ein Mindestkapital von CHF 50'000 verfügen. Gut zu wissen: Die GmbH kann später ohne Liquidation einfach in eine AG umgewandelt werden.
Die Aktiengesellschaft (AG)
Die Aktiengesellschaft ist eine Kapitalgesellschaft, die grundsätzlich den Betrieb eines Unternehmens zum Zweck hat. Sie ist die typische Unternehmensform bei hohem Kapitalbedarf und die bevorzugte Rechtsform für ein Start-up mit hohem Potenzial, das Finanzierungsrunden und den Einstieg neuer Investoren plant.
Das Aktienkapital einer AG darf nicht weniger als CHF 100'000 betragen. Es ist jedoch möglich, nur 20 % des Aktienkapitals zu liberieren, mindestens aber CHF 50'000.
Neben höheren Gründungs- und Verwaltungskosten als bei den anderen Rechtsformen bietet die AG zahlreiche Vorteile:
- Die Anteile der Gesellschaft (Aktien) sind leicht handelbar,
- der Status der AG verleiht in Geschäftsbeziehungen eine gewisse Glaubwürdigkeit,
- die Anonymität der Aktionäre und Investoren ist gewährleistet,
- wie bei der GmbH sind Privat- und Geschäftsvermögen getrennt, und die Haftung der Aktionäre beschränkt sich auf das Aktienkapital.
Aber Vorsicht: Bei strafbarem oder fahrlässigem Handeln kann die Geschäftsleitung (Mitglieder des Verwaltungsrats) haftbar gemacht werden, auch mit ihrem Privatvermögen.
Arbeitslosenversicherung: ein wichtiger Punkt für GmbH und AG
Zu beachten ist, dass Personen, die die Entscheide des Arbeitgebers (GmbH, AG) bestimmen oder diese als Gesellschafter, Mitglied eines leitenden Organs oder Inhaber einer finanziellen Beteiligung am Unternehmen massgeblich beeinflussen können, grundsätzlich keinen Anspruch auf Arbeitslosenentschädigung haben.
- Das Einzelunternehmen: rechtliche Grundlagen
- Die Kollektivgesellschaft: rechtliche Grundlagen
- Die Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH)
- Die Aktiengesellschaft (AG): rechtliche Grundlagen
- Arbeitslosenversicherung und arbeitgeberähnliche Stellung
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