Struktur & rechtliche Schritte

Die Unternehmensbesteuerung in der Schweiz: Was jede Unternehmerin und jeder Unternehmer wissen muss

Bund, Kanton, Gemeinde: Unternehmen werden unabhängig von ihrer Rechtsform auf drei Ebenen besteuert. Und bei Kapitalgesellschaften verdient der Mechanismus der wirtschaftlichen Doppelbesteuerung besondere Aufmerksamkeit.

Drei Besteuerungsebenen

Unternehmen werden unabhängig von ihrer Rechtsform auf drei Ebenen besteuert: Bund, Kanton und Gemeinde. Juristische Personen (zum Beispiel AG oder GmbH) werden auf Gewinn und Kapital besteuert.

Die wirtschaftliche Doppelbesteuerung

Von wirtschaftlicher Doppelbesteuerung des Gewinns spricht man, wenn dieser Gewinn an die Gesellschafter (GmbH) oder Aktionäre (AG) ausgeschüttet wird. Dieser ausgeschüttete Gewinnanteil wird nämlich ein erstes Mal mit der Gewinnsteuer der Gesellschaft besteuert und ein zweites Mal mit der Einkommenssteuer der natürlichen Personen (Gesellschafter oder Aktionäre).

Dasselbe gilt für das Kapital: Es wird als solches bei der Gesellschaft besteuert und ein zweites Mal bei den Gesellschaftern für ihre Stammanteile oder bei den Aktionären für ihre Aktien (Vermögenssteuer).

Eine Steuer, die je nach Ort variiert

Zu beachten ist, dass die Unternehmensbesteuerung stark vom Kanton und der Gemeinde abhängt, in denen sich das Unternehmen befindet. Dieser Faktor kann bei der Wahl des Sitzes Ihrer Gesellschaft eine Rolle spielen, auch wenn er natürlich nicht das einzige Kriterium sein sollte.

Vorausplanen statt erleiden

Berücksichtigen Sie die Steuerlast von Anfang an in Ihrem Finanzplan und lassen Sie sich im Zweifelsfall von einer Treuhandfirma oder einer Steuerfachperson beraten. Die vollständige Liste der Steuern für Unternehmer finden Sie im KMU-Portal des Bundes.