START-UP SUPPORT KIT
Hilfe in der COVID-19-Pandemie
Am 14. Mai 2021 hat der Kanton Freiburg den Zugang zu finanzieller Hilfe für Unternehmen, die als Härtefälle gelten, erweitert.
Sie können mit einem der zwei folgenden Verfahren eine finanzielle Unterstützung beantragen:
Für Unternehmen bestimmt, die vom 1. November bis 30. Juni 2021 während mindestens 40 Kalendertagen behördlich geschlossen sind.
Für Unternehmen bestimmt, die einen Umsatzrückgang von mindestens 40 % in den 12 Monaten vor dem Gesuch erlitten haben.
Beantragungsfrist: 30. Juni 2021
Der Kanton Freiburg bietet eine Hotline an, um Fragen von KMU und Selbstständigen zum Beispiel zu Kurzarbeit oder verfügbaren Unterstützungsmassnahmen zu beantworten. Zögern Sie nicht anzurufen:
Montag – Freitag
08:00 – 12:00
13:00 – 17:00
+41 26 304 14 10
Seit Beginn der Krise aktualisieren der Bund und der Kanton Freiburg regelmässig ihre verschiedenen Informationskanäle zur Entwicklung der COVID-19-Pandemie und zu ihren Unterstützungsmassnahmen:
Massnahmen des Staatssekretariats für Wirtschaft (SECO)
Massnahmen und Verordnungen des Freiburger Staatsrates
Informationen der Handels- und Industriekammer des Kantons Freiburg
In Krisenzeiten sind junge Unternehmen besonders gefährdet, weil ihre Möglichkeiten im Bereich der Liquidität beschränkt sind.
Eine gute Liquiditätsplanung ist entscheidend, denn „Cash is King“.
Versuchen Sie Ausgaben zu senken, indem Sie alle Ihre Kosten analysieren. Streichen Sie oder verschieben Sie alle Ausgaben, die nicht absolut notwendig sind für das Funktionieren Ihres Unternehmens. Versuchen Sie für alle anderen Ausgaben Lösungen zu suchen, beispielsweise mit Ihren Lieferanten oder Ihrem Vermieter, um Zahlungen aufteilen zu können.
Vergessen Sie nicht, dass ein Unternehmen und sein Umfeld ein Ökosystem bilden, in welchem alle Mitglieder von der Krise betroffen sind. Bleiben Sie trotz aller Schwierigkeiten respektvoll mit Ihren Partnern und Kunden, da sie mit ähnlichen Problemen konfrontiert sind. In besseren Zeiten werden sich diese daran erinnern, ob Sie sich fair verhalten haben (oder nicht).
Um an neue Liquidität heranzukommen, nutzen Sie am besten die bewährten Formen der Mittelbeschaffung für Start-Ups:
Auch diese schon länger bestehenden Unterstützungsmöglichkeiten können Ihnen auf der Suche nach finanziellen Mitteln behilflich sein:
Start-Up-Bürgschaften
Seit dem 7. Mai 2020 haben Start-Ups, welche durch die Pandemie massgeblich in ihrer Aktivität beeinträchtigt sind, Zugang zu einem Bürgschaftssystem, das gemeinsam von Bund und Kantonen auf die Beine gestellt wurde. Die neue Unterstützungsmassnahme ergänzt die bereits zugesicherten Überbrückungskredite des Bundes vom 25. März 2020 und ist beschränkt auf Start-Ups, deren Geschäftsmodell skalierbar, wissenschafts- oder technologiebasiert und innovativ ist.
Der Bund und der Kanton, in welchem das Start-Up ansässig ist, bürgen vollumfänglich für einen Bankkredit, welcher maximal einem Drittel aller Kosten 2019 des Start-Ups entspricht. Die Summe der Bürgschaft und des allenfalls bereits bewilligten Überbrückungskredits des Bundes kann 1 Million Franken nicht übersteigen.
Der Bankkredit wird vollumfänglich vom Bund und von demjenigen Kanton verbürgt, in welchem das Start-Up ansässig ist. Er beträgt maximal einen Drittel aller Kosten 2019 des Start-Ups. Ein allenfalls bereits bewilligter Überbrückungskredit des Bundes ist davon abzuziehen. Die Summe der Bürgschaft darf 1 Million Franken nicht übersteigen.
Eine ausführliche Beschreibung des Bürgschaftsystems und der Voraussetzungen für eine Unterstützung ist auf EasyGov verfügbar. Auf dieser Seite können auch die Gesuche für verbürgte Kredite bis am 31. August 2020 eingereicht werden.
Achtung: Sie können ihr Gesuch nur einmal einreichen. Wir empfehlen Ihnen, nicht voreilig zu handeln und zuerst alle notwendigen Unterlagen zu sammeln. Das Anfügen eines positiven Vorentscheids Ihrer Bank beschleunigt die Gewährung eines Kredits, sofern Ihr Gesuch gutgeheissen wird.
Unterstützung des Bundes
Seit dem 25. März 2020 können Unternehmen bei ihrer Hausbank einen Überbrückungskredit von bis zu 10% ihres Jahresumsatzes beantragen, bis zu einem Maximalbetrag von 20 Millionen Franken. Unternehmen, die erst seit dem Jahr 2020 tätig sind, nehmen für die Berechnung das Dreifache der Nettolohnsumme für ein Geschäftsjahr, mindestens aber 100’000 und höchstens 500’000 Franken.
Kredite bis 500’000 Franken werden unbürokratisch innert kurzer Frist ausbezahlt und zu 100% vom Bund abgesichert. Der Zinssatz auf diesen Überbrückungskrediten beträgt aktuell 0%.
Bei Krediten, welche 500’000 Franken übersteigen, muss das Gesuch durch die jeweilige Bank genauer geprüft werden. Sie sind zu 85% durch den Bund verbürgt, die Bank beteiligt sich mit 15%. Der Zinssatz beträgt für diese Kredite 0,5% für den durch den Bund verbürgten Teil.
Gesuche für Überbrückungskredite können online gestellt werden.
Unterstützung des Kantons Freiburg
Der Freiburger Staatsrat hat erste Hilfen von 50 Millionen Schweizer Franken freigegeben, um Freiburger Unternehmen mit Liquiditätsschwierigkeiten zu unterstützen. Zusätzliche Informationen erhalten Sie online oder per Telefon: +41 61 202 02 04.
Möglicherweise bieten Sie Produkte oder Dienstleistungen an, welche bei Ihren Kunden gerade jetzt gefragt sind. Ist dies der Fall, dann fokussieren Sie sich auf deren Verkauf und bitten Sie Ihre Kunden darum, bei der Lieferung oder so rasch wie möglich zu bezahlen.
Falls dies nicht der Fall ist, überlegen Sie, ob Ihre Kompetenzen und Fähigkeiten für Unternehmen interessant sein könnten, deren Produkte und Dienstleistungen momentan gefragt sind.
Trifft dies zu, unterbreiten Sie diesen Unternehmen Ihr Angebot.
Als Arbeitgeber sind sie mitverantwortlich für die Gesundheit und die Sicherheit Ihrer Mitarbeitenden. Sie müssen die Verbreitung von COVID-19 in Ihrem Betrieb bestmöglich verhindern.
Gemäss den Schutzmassnahmen von Bund und Kanton Freiburg sollten Sie Folgendes beachten:
Ermöglichen Sie Home Office und fordern Sie Ihr Team auf, von zu Hause aus zu arbeiten
Erinnern Sie an die einzuhaltenden Hygienemassnahmen
Organisieren Sie den Arbeitsplatz so, dass die geltenden Distanzregeln eingehalten werden
Koordinieren Sie die tägliche Arbeit mit Ihrem Team und finden Sie geeignete digitale Mittel, um den Austausch untereinander zu vereinfachen.
Gemeinsame Bearbeitung von Dokumenten, Tabellen und Agenden
Microsoft Office 365, G Suite (Google), OX App Suite
Speichern und Zentralisieren von Daten
Infomaniak Kdrive, Swisscom DocSafe, Microsoft OneDrive (avec Office 365), Egnyte, Dropbox
Projektmanagement und Aufgabenverwaltung
Trello, Microsoft Teams, Beekeeper, Asana, Basecamp, WeDo
Kommunikationstools und Instant Messaging
Slack, Microsoft Teams, Beekeeper
Videokonferenzen
Microsoft Teams, Whereby, Skype, Zoom, Lifesize
Home Office führt zu Distanz zwischen den Mitgliedern eines Teams. Deshalb ist es sinnvoll, eine tägliche Kontaktaufnahme zur Gewohnheit zu machen, um sicherzustellen, dass es dem gesamten Team gut geht, wie dies im Normalfall auch im Büro passieren würde.
Bei Fri Up verwenden wir zum Beispiel das Online-Kommunikationstool Slack, auf welchem wir den Kanal „Coucou quotidien” eingerichtet haben. Unsere Teammitglieder nutzen ihn, um morgens von sich hören zu lassen.
Channel Slack “Coucou quotidien” bei Fri Up
Bleiben Sie mit Ihren Kunden und Partnern in Kontakt. Zeigen Sie ihnen, dass Sie ein offenes Ohr haben für Bedürfnisse, die sich mit der Krise möglicherweise verändert haben. Sammeln Sie Vorschläge und informieren Sie über Anpassungen bei Projekten, Produkten und Dienstleistungen.
Ihre Investoren und Verwaltungsräte sind da, um Ihnen zu helfen. Führen Sie regelmässige „Kontrollpunkte“ mit Ihnen durch. Kommunizieren Sie dabei sachlich und transparent. Ihre Investoren und Verwaltungsräte müssen die Situation genau verstehen, um Sie offen und ehrlich auf mögliche Herausforderungen hinweisen zu können.